Sexualprävention: Der deutsche Inzestparagraph ist veraltet

Aus der Bibel haben wir gelernt – ob man nun religiös ist oder nicht – , dass Adam und Eva sowie deren Söhne Kain und Abel die ersten Menschen unseres Planeten waren. Eva war die einzige Frau…: sind wir im Sinne der Bibel also alle »Brüder und Schwestern«, wie Geistliche uns immer wieder nennen? Sind wir alle miteinander verwandt? Dabei sagen doch Evolutiosforscher und Mediziner immer wieder, dass die Wahrscheinlichkeit, dass inzustös gezeugte Kinder behindert zur Welt kommen, sehr hoch ist, und dass durch Inzest Erbkrankheiten viel häufiger übertragen werden. Außerdem auch posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS), die mit der Selbsttötung enden können. Zudem erleben viele Missbrauchsopfer Missbrauch entweder im Freundeskreis der Eltern, innerhalb der leiblichen Verwandten, seitens Stiefmutter oder Stiefvater oder gar seitens der leiblichen Eltern.

Dass man Straftaten nicht abschaffen kann, sollte einleuchten, immerhin haben wir Menschen Straftaten in Gesetzen verankert. Erst wenn man diese Gesetze wieder abschaffen würde, wären diese Straftaten keine strafbaren Handlungen mehr.
Ob eine Strafandrohung für eine Unterlassung „attraktiv“ ist oder nicht, entscheiden letztlich die Täterinnen und Täter, sofern sie zur Reflexion überhaupt in der Lage sind. Ähnlich beim Thema Mord (nicht Tötungsdelikte). Tatbestände eines Mordes sind zum Beispiel Heimtücke, niedere Beweggründe, und weitere.
Im Jahr 2021 lag die Mordrate in Deutschland bei 0,26 Fälle pro 100.000 Einwohner -das sind auf 1 Million Einwohner bereits 2,6 Morde pro Jahr. Das Strafmaß für den vollendeten Mord beträgt lebenslange Haft, das sind in Deutschland mindestens 15 Jahre, wenn nicht direkt die Besondere Schwere der Schuld festgestellt oder Sicherungsverwahrung verhängt wird. Und dennoch wird in Deutschland fast täglich vorsätzlich gemordet. Die ältesten Mordmotive der Menschheit sind übrigens Neid, Habgier und Eifersucht – und der laut Bibel erste Mord wurde begangen, als Kain seinen Bruder Abel erschlug.
Selbiges Prinzip ist es bei sexuellem Missbrauch. Selbst wenn man per Gesetz das Feuer so heiß machen würde, dass nur noch wenige sich in die Nähe des Feuers trauen würden, abstellen kann man Straftaten nie. Höchstens eindämmen. Und dafür genügt ein Gesetz leider oft nicht. Genauso, wie im Öffentlichen Verkehr NUR die Installation der „Bildchen“ zum Tragen des »Mundschutzes« sind zur Eindämmung der Pandemie beiträgt.

 

Bekannte Inzestfälle

Ein leider sehr prominentes Beispiel war Adolf Hitler, der aus einer Heirat zwischen Nichte und Onkel gezeugt wurde, also sein Vater war der Onkel seiner Mutter.
Was aber nicht ausssagt, dass alle „Inzestkinder“ gewaltverherrlichend sind.

Ebenfalls traurige Berühmtheit erreichte der Fall Josef Fritzl aus Österreich. Sein Fall ging im Jahr 2008 weltweit durch die Medien, weil eines seiner Kinder (damals 19 Jahre) in ein Krankenhaus musste. Dadurch wurde bekannt, dass er seine Tochter 24 Jahre lang, nämlich von 1984 bis 2008 in einem Kellerverließ unterhalb seines Hauses gefangen hielt, sie folterte und immer wieder vergewaltigte. Mit ihr zeugte er insgesamt sieben Kinder, von denen er drei ebenfalls im Kellerverließ gefangen hielt und sie ebenfalls vergewaltigte.
Zum Festhalten (aber kaum zu verstehen): er war von diesen sieben Kindern zugleich der Vater und der Großvater, und ihr Peiniger!!!

Ebenfalls im Jahr 2008 und im Jahr 2012 hatte ein junges Geschwisterpaar aus Sachsen vor dem Bundesverfassungsgericht und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt.
Die beiden Halbgeschwister sind wegen Alkoholsucht der Mutter im Kindesalter voneinander getrennt worden. Als die beiden erwachsen geworden sind, hat die Mutter gewünscht, dass die Kinder einander kennenlernen.
Zum Zeitpunkt des Kennenlernens wussten beide allerdings von ihrem Verwandtschaftsgrad nichts. Ihrer Liebe zueinander sind zwei Kinder entsprungen. Der Vater beider Kinder war deshalb schon öfter im Gefängnis.

Auch ein weibliches Mitglied der früheren Musikgruppe „The Mamas & The Papas“ hat früher Inzest erfahren. Video: Mackenzie Phillips tells Larry King about Incest by her Father!

Und auch Donald Trump hat bereits als US-Präsidentschaftskandidat schon öfter im Beisein seiner Tochter Ivanka in einer TV-Show sexistisch von ihr geschwärmt.
Zum Beispiel sagte er in einer Talk-Show in ihrem Beisein: »Wäre sie nicht meine Tochter, würde ich sie daten«. In einer anderen TV-Show, sind beide gefragt worden, woran sie als erstes denken, wenn sie den anderen sehen. Ivanka hatte geantwortet: An »Hypo Real Estade (Immobilien und Aktien) und Golf«. Und Donald antwortete: An »Sex, aber das geht ja nicht« und lachte dabei. Zu sehen im Video: Donald Trump`s comments about daughter raise eyebrows
Mal ehrlich: ähnelt sie nicht optisch den Frauen, von denen er abstreitet, sie sexuell belästigt zu haben?

– Gerichtsurteil: Mutter musste für drei Jahre ins Gefängnis, weil sie 132 mal mit ihrem (erwachsenen) Sohn geschlafen hatte

– „Er war der perfekte Geliebte“, sagte eine Mutter in diesem Artikel aus dem Jahr 1991 über ihren (erwachsenen) Sohn

– „Ich bin verliebt in meinen Sohn und wir haben irren Sex!“, sagte eine Mutter in diesem Artikel der Münchner Abendzeitung

 

Rechtslage in Deutschland

In Deutschland definiert der Gesetzgeber im § 173 des Strafgesetzbuches (StGB) lediglich den Vaginalverkehr zwischen leiblichen Verwandten (Mutter-Sohn, Vater-Tochter, Voll-, und Halbgeschwistern, Großeltern usw.) als Inzest und stellt diesen unter Strafe. Ebenfalls unter Strafe stehen Nötigung (§ 240 StGB), alle anderen Sexualdelikte und andere.
Der Vaginalverkehr (Beischlaf,) unter Verwandten gerader Linie ist deshalb verboten, weil nur beim Vaginalverkehr Kinder gezeugt werden, und nur darum geht es bei diesem Paragraphen. Also, um zu verhindern, dass inzustös gezeugte Kinder behindert geboren werden. Andere sexuelle Praktiken bleiben rechtlich unberührt., dazu zählen Petting unter Verwandten ersten Grades (auch Zungenküsse), Oralverkehr, Analverkehr, und gleichgeschlechtlicher Sex. Außerdem müssen alle Beteiligten mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. »Abkömmlinge, die zur Tatzeit jünger als 18 Jahre waren, werden nicht bestraft, sondern lediglich die Anstiftung und die Beihilfe«, also beides von einer dritten Person ausgehend.

Viele Menschen sind der Ansicht, sexuell ausreichend aufgeklärt zu sein. Jeder Mensch, der mehrmals sexuelle Erlebnisse erfahren hat, weiß, dass es mit dem Aufhören umso schwieriger ist, wenn man sich gemeinsam in Extase befindet. man darf Verwandte ersten Grades, also gerader Linie, auch anal und oral leben, soll aber vom Vaginalverkehr ablassen? Wie sehen dies überhaupt Familienmitglieder, die bereits sowieso mehr Emotionen als »üblich« zueinander verspüren, immerhin gibt es auch Verwandte, die einvernehmlich miteinander schlafen? Manche Psycholog*innen proklamieren, dass der Sex innerhalb der eigenen Familie viel emotionaler ist als der Sex mit Menschen außerhalb der Familie.

Der § 173 im Strafgesetzbuch:

Rechtslage Inzest in Deutschland

 

Rechtslage in Europa

In Österreich und in der Schweiz ist der Inzest (vaginal) ebenfalls verboten. In Portugal, in Spanien, in Frankreich, in Belgien, in den Niederlanden, in Dänemark, in Russland und in der Türkei ist der vaginale Beischlaf zwischen volljährigen Verwandten nicht strafbar. In Frankreich wurde die Strafbarkeit von Inzest mit dem Code pénal francais im Jahr 1810 abgeschafft, aber Inzest mit genötigten Minderjährigen im Jahr 2010 wieder als Straftatbestand eingeführt (Quelle: Wikipedia).

Rechtslage Inzest in Europa

Der Deutsche Ethikrat hat im Jahr 2014 eine Neuauflage des sogenannten „Inzestparagraphen“ gefordert, diese Neuauflage wurde abgelehnt.
Entscheidend für die Ablehnung des Antrages des Etikrats war das Argument der Fehlbildungenrate, also die Rate derer Kinder, die durch Inzest behindert geboren werden.
Zum Beispiel hieß es in der Begründung (Zitat): »Bei einer gewöhnlichen Schwangerschaft zwischen nicht-blutsverwandten Partnern liege das Risiko für eine Fehlbildung zwischen zwei und vier Prozent. Bei Halbgeschwistern liege es zwischen 15 und 20 Prozent, bei Vollgeschwistern bei 25 Prozent.»
Mehr dazu in diesem Artikel von strafrecht.de

Kriminalität wird häufig an der Statistik gemessen. Das Verbot der Ausübung des Vaginalverkehrs mit Familienmitgliedern soll verhindern, dass behinderte Kinder gezeugt werden. Das ist nicht etwa gegen Menschen mit Händicap gerichtet, die nicht geboren werden sollen, sondern der Gesetzgeber will mit diesem Verbot verhindern, dass Kinder behindert gezeugt werden.
Wem soll die aktuelle Rechtslage in Deutschland aber nutzen, wenn es genügend andere legale sexuelle Praktiken innerhalb der Familie gibt?! Viele Menschen wissen, dass man in Extase anders reagiert als im „Normalzustand“, gemeinsam sowieso (Beispiel: Gruppendynamik). Wenn man also erst mal angefangen hat, möchte man den „Mitstreiterinnen“ oder „Mitstreitern“ etwas bieten und es zu Ende bringen.

Man könnte aber auch (Redewendung) „Das Pferd von hinten aufsäumen“ und auch in Deutschland alles, auch Vaginalverkehr, erlauben, aber entsprechende Aufklärungskampagnen und Aufklärungsmaßnahmen aufnehmen.
Die Vergangenheit hat aber gezeigt (siehe HIV/AIDS und Corona), dass es viele gut gemeinte Ansätze in Form von TV-Kampagnen gibt, aber nichts wird geradeaus durchgeführt. Inzwischen haben viele Menschen mindestens einmal im Leben gehört, dass Kondome schützen – kann man mal machen. Inzwischen haben auch viele Menschen gehört, dass eine Corona-Impfung schützt. Aber auch hier werden immer noch abstruse Verschwörungstheorien verbreitet, auch bei Themen, die Sex betreffen. Unter uns: zu mir persönlich hat noch niemand gesagt »Sorry, Chef, davon habe ich keine Ahnung!« Alle haben davon Ahnung.

Also auch Eigenverantwortung bei allen Themen, welche die Sexualität betreffen?
Nein, nicht bei allen. Beispielsweise die sexuelle Nötigung, die Vergewaltigung, der sexuelle Missbrauch von Kindern und auch das Nachstellen (Staling, § 238 StGB) sind ja alles eigene Paragraphen mit eigenen Straftatbeständen. Deshalb bleibt der § 173 StGB hiervon unberührt.
Ali Al-Zand und Jan Siebenhüner haben im Jahr 2007 ein 62-seitiges Gutachten zur Vereinbarkeit von § 173 StGB mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Die beiden Autoren beziehen sich darin auf Artikel 6, Absatz 1 im Grundgesetz b(Ehe für alle) und auf Artikel 2 (Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit).

Meiner Ansicht nach ist der deutsche § 173 StGB (ich bin kein Jurist) in einer Zeit geschaffen worden, in der alles ganz schnell gehen sollte.
Wieso bestraft man Menschen, die sich im Erwachsenenalter kennen- und lieben gelernt haben und zum Zeitpunkt ihres Kennenlernens von ihrer Verwandtschaft nichts wussten? Und Konstellationen, bei denen alle Beteiligten a) volljährig sind und b) die weiblichen Parts unfruchtbar sind und c) alle freiwillig vaginal miteinander verkehren, können niemanden schänden und sollten deshalb straffrei sein.
Heterosexuelle Familienverhältnisse, bei denen die Frau fruchtbar ist, ohne dass Nachwuchs gezeugt wurde, könnten anstatt Geld- oder Bewährungsstrafe mit richterlicher Anordnung zur Sterilisierung binnen kürzester Zeit geahndet werden.
Ich persönlich bin für ENTWEDER alles erlauben und präventiv aufklären ODER alles verbieten, auch Petting. Europaweit betrachtet liegen wir in Deutschland ziemlich weit hinten.

Es bleiben Fragen offen, zum Beispiel:

– Wie viele Kinder und wie viele Frauen werden in Ländern, in denen Inzest erlaubt ist, von Familienmitgliedern sexuell missbraucht oder vergewaltigt?
– Wie viele durch Inzest gezeugte Kinder werden in diesen Ländern behindert geboren?
– Und wie lautet die Meinung der jeweiligen Gesellschaft dieser Länder zum Inzest?
– Findet in den genannten Ländern Sexualprävention auch zum Thema Inzest statt, zum Beispiel auch in den Schulen?

Meines Erachtens gehört dieses Thema nach Brüssel, wo ein europaweit geltendes Gesetz geschaffen werden sollte. Für die Prävention von HIV/Aids und dür die DSGVO hat`s ja auch funktioniert.

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