Prävention Justizvollzug

In Filmen sehen sie aus, wie Polizeibeamte aus den 1950er Jahren. Ihre „Kontrollgänge“ nutzen sie für eigene Zwecke, nämlich, indem sie an den Gefängniszellen vorbeilaufen, um mit ihrem dicken Schlüsselbund zu klimpern, bis einer der Sträflinge die Geduld überschreitet und die Grenze der Gewalt überschreitet. Als wenn sie darauf gewartet hätten, um diesen Gefangenen mit dem Schlagstock zu foltern.

Im echten Leben gibt es ebenso wenig „Sträflinge“, wie es „Gefängniswärter“ gibt. Sowie echte Gefängnisinsassen keine schwarz-weiß geringelte Sträflingskleidung tragen, sondern entweder Alltagskleidung in U-Haft oder blau-graue Gefängniskleidung in Strafhaft, so tragen Beamtinnen-, und Beamte im Vollzug keine „Uniform, sondern Dienstkleidung.
Sie arbeiten im öffentlichen Dienst, müssen also ein eintragsfreies, sauberes Führungszeugnis vorlegen, und sie sind keine „Quereinsteiger“ nach einem Lehrgang, sondern sie haben eine staatlich-anerkannte Berufsausbildung absolviert.
Zu ihren Aufgaben zählt unter anderem die schriftliche-, und die praktische Kontrolle aller Materialien, auch die Lebensmittel und die Eskorte der Insassen, auch während der Freistunde. Der Vollzug kostet eben Geld.

Und letztlich haben auch Insassen im Vollzug ein Recht auf Einhaltung ihrer Grundrechte. Bürgerrechte, wie zum Beispiel die Teilnahme an politischen Wahlen, haben Insassen nicht. Aber Menschenrechte, denn auch im Gefängnis ist die Würde des Menschen unantastbar.
Zur Einhaltung der Grundrechte
sind Justizvollzugsbeamtinnen-, und Beamte neben den Gesetzen auch psychologisch geschult, um mit Deeskalationstechniken Gefahren erkennen und deeskalieren zu können.

Manche Insassen hätten anscheinend gerne, dass Beamtinnen-, und Beamte im Strafvollzug keine Ahnung haben, von dem, was sie da reden. Nun, sie sind nicht dafür da, um mit den Gefangenen in der Zelle „Monopoly“ zu spielen und mit ihnen das Leben verbringen. Und auch wenn sie hinter verschlossenen Türen arbeiten, leisten sie der Gesellschaft einen würdigen Dienst.

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