Sexualprävention: Der deutsche Inzestparagraph ist veraltet

Aus der Bibel haben wir gelernt – ob man nun religiös ist oder nicht – , dass Adam und Eva sowie deren Söhne Kain und Abel die ersten Menschen unseres Planeten waren. Eva war die einzige Frau…: sind wir im Sinne der Bibel also alle »Brüder und Schwestern«, wie Geistliche uns immer wieder nennen? Sind wir alle miteinander verwandt? Dabei sagen doch Evolutiosforscher und Mediziner immer wieder, dass die Wahrscheinlichkeit, dass inzustös gezeugte Kinder behindert zur Welt kommen, sehr hoch ist, und dass durch Inzest Erbkrankheiten viel häufiger übertragen werden. Außerdem auch posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS), die mit der Selbsttötung enden können. Zudem erleben viele Missbrauchsopfer Missbrauch entweder im Freundeskreis der Eltern, innerhalb der leiblichen Verwandten, seitens Stiefmutter oder Stiefvater oder gar seitens der leiblichen Eltern.

Dass man Straftaten nicht abschaffen kann, sollte einleuchten, immerhin haben wir Menschen Straftaten in Gesetzen verankert. Erst wenn man diese Gesetze wieder abschaffen würde, wären diese Straftaten keine strafbaren Handlungen mehr.
Ob eine Strafandrohung für eine Unterlassung „attraktiv“ ist oder nicht, entscheiden letztlich die Täterinnen und Täter, sofern sie zur Reflexion überhaupt in der Lage sind. Ähnlich beim Thema Mord (nicht Tötungsdelikte). Tatbestände eines Mordes sind zum Beispiel Heimtücke, niedere Beweggründe, und weitere.
Im Jahr 2021 lag die Mordrate in Deutschland bei 0,26 Fälle pro 100.000 Einwohner -das sind auf 1 Million Einwohner bereits 2,6 Morde pro Jahr. Das Strafmaß für den vollendeten Mord beträgt lebenslange Haft, das sind in Deutschland mindestens 15 Jahre, wenn nicht direkt die Besondere Schwere der Schuld festgestellt oder Sicherungsverwahrung verhängt wird. Und dennoch wird in Deutschland fast täglich vorsätzlich gemordet. Die ältesten Mordmotive der Menschheit sind übrigens Neid, Habgier und Eifersucht – und der laut Bibel erste Mord wurde begangen, als Kain seinen Bruder Abel erschlug.
Selbiges Prinzip ist es bei sexuellem Missbrauch. Selbst wenn man per Gesetz das Feuer so heiß machen würde, dass nur noch wenige sich in die Nähe des Feuers trauen würden, abstellen kann man Straftaten nie. Höchstens eindämmen. Und dafür genügt ein Gesetz leider oft nicht. Genauso, wie im Öffentlichen Verkehr NUR die Installation der „Bildchen“ zum Tragen des »Mundschutzes« sind zur Eindämmung der Pandemie beiträgt.

 

Bekannte Inzestfälle

Ein leider sehr prominentes Beispiel war Adolf Hitler, der aus einer Heirat zwischen Nichte und Onkel gezeugt wurde, also sein Vater war der Onkel seiner Mutter.
Was aber nicht ausssagt, dass alle „Inzestkinder“ gewaltverherrlichend sind.

Ebenfalls traurige Berühmtheit erreichte der Fall Josef Fritzl aus Österreich. Sein Fall ging im Jahr 2008 weltweit durch die Medien, weil eines seiner Kinder (damals 19 Jahre) in ein Krankenhaus musste. Dadurch wurde bekannt, dass er seine Tochter 24 Jahre lang, nämlich von 1984 bis 2008 in einem Kellerverließ unterhalb seines Hauses gefangen hielt, sie folterte und immer wieder vergewaltigte. Mit ihr zeugte er insgesamt sieben Kinder, von denen er drei ebenfalls im Kellerverließ gefangen hielt und sie ebenfalls vergewaltigte.
Zum Festhalten (aber kaum zu verstehen): er war von diesen sieben Kindern zugleich der Vater und der Großvater, und ihr Peiniger!!!

Ebenfalls im Jahr 2008 und im Jahr 2012 hatte ein junges Geschwisterpaar aus Sachsen vor dem Bundesverfassungsgericht und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt.
Die beiden Halbgeschwister sind wegen Alkoholsucht der Mutter im Kindesalter voneinander getrennt worden. Als die beiden erwachsen geworden sind, hat die Mutter gewünscht, dass die Kinder einander kennenlernen.
Zum Zeitpunkt des Kennenlernens wussten beide allerdings von ihrem Verwandtschaftsgrad nichts. Ihrer Liebe zueinander sind zwei Kinder entsprungen. Der Vater beider Kinder war deshalb schon öfter im Gefängnis.

Auch ein weibliches Mitglied der früheren Musikgruppe „The Mamas & The Papas“ hat früher Inzest erfahren. Video: Mackenzie Phillips tells Larry King about Incest by her Father!

Und auch Donald Trump hat bereits als US-Präsidentschaftskandidat schon öfter im Beisein seiner Tochter Ivanka in einer TV-Show sexistisch von ihr geschwärmt.
Zum Beispiel sagte er in einer Talk-Show in ihrem Beisein: »Wäre sie nicht meine Tochter, würde ich sie daten«. In einer anderen TV-Show, sind beide gefragt worden, woran sie als erstes denken, wenn sie den anderen sehen. Ivanka hatte geantwortet: An »Hypo Real Estade (Immobilien und Aktien) und Golf«. Und Donald antwortete: An »Sex, aber das geht ja nicht« und lachte dabei. Zu sehen im Video: Donald Trump`s comments about daughter raise eyebrows
Mal ehrlich: ähnelt sie nicht optisch den Frauen, von denen er abstreitet, sie sexuell belästigt zu haben?

– Gerichtsurteil: Mutter musste für drei Jahre ins Gefängnis, weil sie 132 mal mit ihrem (erwachsenen) Sohn geschlafen hatte

– „Er war der perfekte Geliebte“, sagte eine Mutter in diesem Artikel aus dem Jahr 1991 über ihren (erwachsenen) Sohn

– „Ich bin verliebt in meinen Sohn und wir haben irren Sex!“, sagte eine Mutter in diesem Artikel der Münchner Abendzeitung

 

Rechtslage in Deutschland

In Deutschland definiert der Gesetzgeber im § 173 des Strafgesetzbuches (StGB) lediglich den Vaginalverkehr zwischen leiblichen Verwandten (Mutter-Sohn, Vater-Tochter, Voll-, und Halbgeschwistern, Großeltern usw.) als Inzest und stellt diesen unter Strafe. Ebenfalls unter Strafe stehen Nötigung (§ 240 StGB), alle anderen Sexualdelikte und andere.
Der Vaginalverkehr (Beischlaf,) unter Verwandten gerader Linie ist deshalb verboten, weil nur beim Vaginalverkehr Kinder gezeugt werden, und nur darum geht es bei diesem Paragraphen. Also, um zu verhindern, dass inzustös gezeugte Kinder behindert geboren werden. Andere sexuelle Praktiken bleiben rechtlich unberührt., dazu zählen Petting unter Verwandten ersten Grades (auch Zungenküsse), Oralverkehr, Analverkehr, und gleichgeschlechtlicher Sex. Außerdem müssen alle Beteiligten mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. »Abkömmlinge, die zur Tatzeit jünger als 18 Jahre waren, werden nicht bestraft, sondern lediglich die Anstiftung und die Beihilfe«, also beides von einer dritten Person ausgehend.

Viele Menschen sind der Ansicht, sexuell ausreichend aufgeklärt zu sein. Jeder Mensch, der mehrmals sexuelle Erlebnisse erfahren hat, weiß, dass es mit dem Aufhören umso schwieriger ist, wenn man sich gemeinsam in Extase befindet. man darf Verwandte ersten Grades, also gerader Linie, auch anal und oral leben, soll aber vom Vaginalverkehr ablassen? Wie sehen dies überhaupt Familienmitglieder, die bereits sowieso mehr Emotionen als »üblich« zueinander verspüren, immerhin gibt es auch Verwandte, die einvernehmlich miteinander schlafen? Manche Psycholog*innen proklamieren, dass der Sex innerhalb der eigenen Familie viel emotionaler ist als der Sex mit Menschen außerhalb der Familie.

Der § 173 im Strafgesetzbuch:

Rechtslage Inzest in Deutschland

 

Rechtslage in Europa

In Österreich und in der Schweiz ist der Inzest (vaginal) ebenfalls verboten. In Portugal, in Spanien, in Frankreich, in Belgien, in den Niederlanden, in Dänemark, in Russland und in der Türkei ist der vaginale Beischlaf zwischen volljährigen Verwandten nicht strafbar. In Frankreich wurde die Strafbarkeit von Inzest mit dem Code pénal francais im Jahr 1810 abgeschafft, aber Inzest mit genötigten Minderjährigen im Jahr 2010 wieder als Straftatbestand eingeführt (Quelle: Wikipedia).

Rechtslage Inzest in Europa

Der Deutsche Ethikrat hat im Jahr 2014 eine Neuauflage des sogenannten „Inzestparagraphen“ gefordert, diese Neuauflage wurde abgelehnt.
Entscheidend für die Ablehnung des Antrages des Etikrats war das Argument der Fehlbildungenrate, also die Rate derer Kinder, die durch Inzest behindert geboren werden.
Zum Beispiel hieß es in der Begründung (Zitat): »Bei einer gewöhnlichen Schwangerschaft zwischen nicht-blutsverwandten Partnern liege das Risiko für eine Fehlbildung zwischen zwei und vier Prozent. Bei Halbgeschwistern liege es zwischen 15 und 20 Prozent, bei Vollgeschwistern bei 25 Prozent.»
Mehr dazu in diesem Artikel von strafrecht.de

Kriminalität wird häufig an der Statistik gemessen. Das Verbot der Ausübung des Vaginalverkehrs mit Familienmitgliedern soll verhindern, dass behinderte Kinder gezeugt werden. Das ist nicht etwa gegen Menschen mit Händicap gerichtet, die nicht geboren werden sollen, sondern der Gesetzgeber will mit diesem Verbot verhindern, dass Kinder behindert gezeugt werden.
Wem soll die aktuelle Rechtslage in Deutschland aber nutzen, wenn es genügend andere legale sexuelle Praktiken innerhalb der Familie gibt?! Viele Menschen wissen, dass man in Extase anders reagiert als im „Normalzustand“, gemeinsam sowieso (Beispiel: Gruppendynamik). Wenn man also erst mal angefangen hat, möchte man den „Mitstreiterinnen“ oder „Mitstreitern“ etwas bieten und es zu Ende bringen.

Man könnte aber auch (Redewendung) „Das Pferd von hinten aufsäumen“ und auch in Deutschland alles, auch Vaginalverkehr, erlauben, aber entsprechende Aufklärungskampagnen und Aufklärungsmaßnahmen aufnehmen.
Die Vergangenheit hat aber gezeigt (siehe HIV/AIDS und Corona), dass es viele gut gemeinte Ansätze in Form von TV-Kampagnen gibt, aber nichts wird geradeaus durchgeführt. Inzwischen haben viele Menschen mindestens einmal im Leben gehört, dass Kondome schützen – kann man mal machen. Inzwischen haben auch viele Menschen gehört, dass eine Corona-Impfung schützt. Aber auch hier werden immer noch abstruse Verschwörungstheorien verbreitet, auch bei Themen, die Sex betreffen. Unter uns: zu mir persönlich hat noch niemand gesagt »Sorry, Chef, davon habe ich keine Ahnung!« Alle haben davon Ahnung.

Also auch Eigenverantwortung bei allen Themen, welche die Sexualität betreffen?
Nein, nicht bei allen. Beispielsweise die sexuelle Nötigung, die Vergewaltigung, der sexuelle Missbrauch von Kindern und auch das Nachstellen (Staling, § 238 StGB) sind ja alles eigene Paragraphen mit eigenen Straftatbeständen. Deshalb bleibt der § 173 StGB hiervon unberührt.
Ali Al-Zand und Jan Siebenhüner haben im Jahr 2007 ein 62-seitiges Gutachten zur Vereinbarkeit von § 173 StGB mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Die beiden Autoren beziehen sich darin auf Artikel 6, Absatz 1 im Grundgesetz b(Ehe für alle) und auf Artikel 2 (Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit).

Meiner Ansicht nach ist der deutsche § 173 StGB (ich bin kein Jurist) in einer Zeit geschaffen worden, in der alles ganz schnell gehen sollte.
Wieso bestraft man Menschen, die sich im Erwachsenenalter kennen- und lieben gelernt haben und zum Zeitpunkt ihres Kennenlernens von ihrer Verwandtschaft nichts wussten? Und Konstellationen, bei denen alle Beteiligten a) volljährig sind und b) die weiblichen Parts unfruchtbar sind und c) alle freiwillig vaginal miteinander verkehren, können niemanden schänden und sollten deshalb straffrei sein.
Heterosexuelle Familienverhältnisse, bei denen die Frau fruchtbar ist, ohne dass Nachwuchs gezeugt wurde, könnten anstatt Geld- oder Bewährungsstrafe mit richterlicher Anordnung zur Sterilisierung binnen kürzester Zeit geahndet werden.
Ich persönlich bin für ENTWEDER alles erlauben und präventiv aufklären ODER alles verbieten, auch Petting. Europaweit betrachtet liegen wir in Deutschland ziemlich weit hinten.

Es bleiben Fragen offen, zum Beispiel:

– Wie viele Kinder und wie viele Frauen werden in Ländern, in denen Inzest erlaubt ist, von Familienmitgliedern sexuell missbraucht oder vergewaltigt?
– Wie viele durch Inzest gezeugte Kinder werden in diesen Ländern behindert geboren?
– Und wie lautet die Meinung der jeweiligen Gesellschaft dieser Länder zum Inzest?
– Findet in den genannten Ländern Sexualprävention auch zum Thema Inzest statt, zum Beispiel auch in den Schulen?

Meines Erachtens gehört dieses Thema nach Brüssel, wo ein europaweit geltendes Gesetz geschaffen werden sollte. Für die Prävention von HIV/Aids und dür die DSGVO hat`s ja auch funktioniert.

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ApraNet, Internet, DarkNet…, und dann?

Bereits im Jahr 1971 wurde die weltweit erste E-Mail verschickt, damals im ApraNet, diese E-Mail diente lediglich dem Datenaustausch zwischen zwei Computern, die im jeweils benachbarten Zimmer standen. Im Jahr 1984 erreichte das damalige “Internet“ nun auch Deutschland, bei uns hieß es CSNET. Selbiges wurde im Laufe der Zeit immer weiter ausgebaut, damit – so hieß es damals – “…, auch die sozial schwachen Menschen zu Wort kommen.“
Heute, im 21. Jahrhundert, haben wir so viele verschiedene Kommunikationsmöglichkeiten, von denen wir während der 1980er Jahre noch nicht mal zu träumen wagten. Mit den viele Kommunikationsmöglichkeiten hat sich auch unser alltäglicher Sprachgebrauch geändert, manche klingen – sarkastisch formuliert – schon fast wie “Möchte-Gerne-Gangster“, weil sie fast nur noch englische Ausdrücke gebrauchen, die sie jeweils noch nicht mal in zwei Sätzen erklären können, und dabei auch noch die eigene Muttersprache auf der Strecke lassen: App, Cloud, Internet, Cache, Browser, Homepage, Web-Broker, Online-Marketing, Notebook, Laptop, WiFi, Smartphone, iPhone…, und, und, und.

Ist ja schon gut, allein mit dem Gebrauch fremdsprachiger Wörter wird man nicht zwangsläufig kriminell. Menschen werden aber doch bekanntlich fahrlässig, wenn man ihnen die Möglichkeit(en) dazu gibt – wobei anti-soziales (Kurzform: asozial) Verhalten auch im Tierreich zu beobachten ist: auch Tiere petzen, verpfeifen andere Tiere, weil sie Antipathie empfinden oder ein Tier mehr mögen als ein anderes, oder weil sie vor einem angreifenden Tier warnen.

Was könnte uns hoch entwickelten Lebewesen, also die vom Potential her intelligenteste aller drei Lebensformen, dazu veranlassen, anderen Menschen Schaden zuzufügen? Es muss etwas sein, was einem das Gefühl von Sicherheit vermittelt. Entfernung in Kilometern? Anonymität? Mildere Strafe bis Straffreiheit?
Nochmal ein kleiner Schwenk in die Vergangenheit. Während der 1970er Jahre zum Beispiel waren das Fliegen, und das Reisen überhaupt, viel teurer als heute. Billigflieger? Fehlanzeige. Ergo war man als Urlauber anonym, man konnte (z.B. am Ballermann) die Sau raus lassen ohne dass man sich zu Hause vor den Nachbarn schämen musste.
Ähnliches Verhalten ist heutzutage auch im Internet zu beobachten: man stelle jemandem einen Server in einem anderen Land zur Verfügung, wo eine beliebige Handlung strafbar ist, beispielsweise Herstellung und Verbreitung von Tierpornographie (ist selbst in manchen europäischen Ländern nicht strafbar). WO derjenige wohnt bzw. wo derjenige gerade sitzt, ist dabei nicht relevant, sondern das Land, in dessen Server bzw. das Rechenzentrum mit dem Server stehen – das lässt sich mit einer sogenannten “Briefkastenfirma“ im Ausland vergleichen.

Aus der Sicht vieler Menschen scheint es legitim, wenn sich jemand mit dem Usernamen “X“ einen anderen User, nennen wir sie/ihn “Y“, in öffentlichen Chat-Räumen so extrem belustigt, dass andere nur noch glauben, dass es sich bei “Y“ um ein scheinbar wertloses Profil handelt – Cyber-Mobbing, Fake-Accounts, Fake-News und Hetzreden sind weit verbreitet. Was aber, wenn weitere Personen ebenfalls im gleichen Chat-Raum mit einem beliebigen Usernamen befinden, die wissen, wer der User “Y“ im realen Leben ist? Für manche Menschen ist es ein Zeitvertreib, als User “X“ andere Internetnutzer zu trollen, wie es im Neu-Deutsch heißt. Manch andere zeigen sich im Internet so, wie sie wirklich sein möchten, was aber in der Realität, und vor allem im näheren Umfeld, niemand wissen soll (man denke als Vergleich an die oben genannten Ballermann-Urlauber von früher).
Wenn man an Satire schon längst vorbei ist, müsste doch bei uns hoch entwickelten Lebewesen eigentlich die Vernunft regieren, man müsste eigentlich den mobbenden Personen das Handwerk legen, sie anzeigen. Anstatt dessen springen viele auf den Zug auf. Stellen wir uns an dieser Stelle eine Horde Affen vor, wie die sich in gleicher Situation verhalten würden (wenn sie denn Internet hätten), weil diese uns von allen Tierarten am ähnlichsten sind.
Viele Internetnutzer wie auch reale Personen überlegen nicht, sondern glauben nur das, was sie sehen. Und die meisten Medienvertreter zeigen das, was möglichst viele sehen wollen, und benennen ihre eigenen Werke als “Satire“.

Das Rechtsgut Eigentum ist auch im Internet ein geschütztes Rechtsgut, zumindest formal. Täglich werden im Internet millionenfach Bilder und Videos Anderer, also ohne jegliche Kopier- und Nutzungsrechte, kopiert und vervielfältigt, oftmals noch nicht mal mit Quellangabe, und noch dazu werden Dateien oft für eigene Zwecke manipuliert, meistens ist die Verunglimpfung des Uploaders, also des Rechteinhabers, die Absicht. Es ist strafbar, aber möglich.

Mittels des Algorithmus ist es möglich, virtuelle Roboter zu programmieren, zum Beispiel besitzt jedes soziale Netzwerk mindestens einen davon. Nach dem Prinzip “Wenn nicht so, dann so“ beobachten die Roboter (Kurzform Bots) unser Verhalten im Internet, auch unser Kaufverhalten, um uns individuelle Werbung zu senden, und um wiederum mit unseren Daten Geld zu verdienen.
Nach selbigem Prinzip werden auch sogenannte “Social Bots“ programmiert, diese sind also in der Lage, anhand dessen, was wir wie schreiben, anhand unserer Ausdrucksweise, unsere Gefühlslage zu erkennen und darauf einzugehen (eben weil sie darauf programmiert worden sind) und um darauf programmiert zu antworten, was wir lesen möchten. Manche Online-Partnerbörsen nutzen derartige Bots, um Profile mit öffentlichen Bereichen und Bereiche, für die man bezahlen soll, zu erstellen. Bots in manchen sozialen Netzwerken werden darauf programmiert, Profile 1:1 zu kopieren, um damit dann Daten auszuspähen und realen Menschen Schaden anzurichten.
Wieder andere programmieren keinen Bot, sondern sie machen sich ihre Fähigkeiten zum eigenen Nutzen, indem sie hinter anderen Internetnutzern keine reale Person sehen, sondern nach dem Prinzip “Wenn nicht so, dann so“ einen anderen Internetnutzer, um letztlich an persönliche Daten zu gelangen, wie IP-Adresse, reale Wohnanschrift und Bankverbindung. Es gehört durchaus eine Form der Psychopathie dazu, sich das Vertrauen anderer Menschen zu erschleichen, um Selbiges für eigene Zwecke zu (auszu-) nutzen.

Wäre das Schließen der Pforten zur großen, weiten (Internet-)Welt eine logische Konsequenz daraus? Im Jahr 2009 hatte Ursula Von der Leyen vergeblich versucht, Internetseiten mit fragwürdigen Inhalten zu überprüfen und mit einem virtuellen Stopp-Schild zu versehen, was ihr den Beinamen “Zensur-Ursel“ einbrachte. Außerdem ist jeder Webseitenbetreiber nach § 5 des Telemediagesetz (TMG) verpflichtet, eine reale Adresse anzugeben, unter der man postialisch erreichbar ist. Na und?! Wenn doch nur der Server-Standort relevant ist… Ach so, die IP-Adresse? Ja, die IP-Adresse ist ein personenbezogenes, also ein persönliches Dokument, demnach ist die Sabotage rechtswidrig. Es ist aber möglich, die IP-Adresse selbst zu manipulieren, entweder man macht es selber oder man verwendet eines der vielen kostenlosen Browser-AddOns. Man kann also die IP-Adresse von Land zu Land über weitere andere Länder verschleiern, bis sie irgendwann nicht mehr im Ursprung erkennbar ist und aus einem ganz anderen Land zu stammen scheint. Es ist strafbar, aber möglich.
Man kann als Webseitenbetreiber die Domain einer Internetseite getrost mit “.de“ enden lassen, es ist dabei egal, in welchem Land der Server steht. Die IP-Adresse wird dann also in dem Land des Servers gebildet – und selbst wenn die Handlung bei uns strafbar ist, im Land des Servers aber keine Straftat ist…

Interessant, wir nähern uns der Thematik.

Man gebe einfach mal in Suchmaschinen (ohne Anführungszeichen) “Kostenloser Chat“ ein, und man finde Chat-Räume, für die man sich noch nicht mal registrieren muss, sondern lediglich einloggen. Sondern man denke sich einen beliebigen Namen und das Passwort und schicke beides an die gewünschte Chat-Person (den Usernamen zur Erkennung und das Passwort für das Einloggen). Funktioniert selbstverständlich auch ohne diese Daten, dann ist man aber für jeden anderen sichtbar und jede/r andere kann sich gleichzeitig beteiligen. Intime Unterhaltungen muss aber nicht jede/r mitbekommen.
In keinem Chat-Raum ist man wirklich anonym, das sei betont. In jeder Internetseite werden bereits bei der Erstellung der Webseite Log-Files angelegt, die definitiv mindestens vom Administrator eingesehen und auf illegale Inhalte überprüft werden können – auch in Internetseiten, in der nur eine Person agiert.
In jedem Land der Erde gelten andere Gesetze und auch jeweils andere moralische Wertevorstellungen, wir erinnern uns an den Standort der Herstellung der IP-Adresse. Was bei uns als “Hetzrede“ angesehen wird, gilt in den USA zum Beispiel, wo Hetzrede normal ist, als freie Meinungsäußerung, ganz gleich vom Server-Standort.
Auch der Datenklau wird in verschiedenen Ländern unterschiedlich gewichtet, ebenso wird in jedem Land zwischen dem Verhalten im Internet und dem realen Verhalten rechtlich anders entschieden. Wir als Bewohner zivilisierter Länder gegen davon aus, dass Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ein No-Go sind – Regierungen und Bewohner anderer Länder sehen das widerum anders.
Das eigentliche Problem dabei ist jedoch, dass die User vieler Internetseiten und Chats einfach nur miserabel betreut werden. Manche Admins gründen Seite oder einen Chat (oder beides) mit vorprogrammierten Dateien, um sich auf die Programmiersprache zu konzentrieren. Für Unannehmlichkeiten in den Seiten bis hin zu Verbreitung von strafbaren Inhalten möchten manche Betreiber keine Verantwortung übernehmen, oftmals wird dann lieber ein beliebiger User aus der Seite zum Moderator benannt, der “Prellbock“ sozusagen. Leider führt genau dieses Verhalten oft dazu, dass Internetseiten und Chat-Räume für eigene Zwecke missbraucht werden: manche posten wiederkehrend selbige Inhalte, was den Spam definiert, andere posten Dateien, die entweder nach unserer Wertevorstellung unmoralisch oder nach unserem Rechtssystem illegal sind. Nicht nur, dass viele Internetnutzer bei der Angabe des realen Alters lügen – wenn man sich gar nicht erst registrieren muss, ist es kein Wunder, dass man auch auf Inhalte trifft, die einem nicht gefallen oder die andere erst gar nicht sehen sollten, zum Beispiel Kinder nicht.

Was aber will man unternehmen, wenn einem Dateien begegnen, die aus dem Darknet beschafft worden sind, aber die Betreiber des Chats, in dem man sich befindet, lediglich diesen einen Chat-Raum schließen, damit ein weiterer mit gleich- oder ähnlich klingendem Namen eröffnet werden kann?
Selbstverständlich möchte man die Polizei verständigen. In dem Fall aber muss man sich erklären, was man selber in diesem Chat zu suchen hat, wenn nicht nach verbotenen Materialien. Und Screenshots von rechtswidrigen Materialien zu machen, die in einer Internetseite zu sehen sind, ist ebenfalls verboten. Ergo: man fühlt sich hilflos, erst recht, wenn man vermutet, dass sich in dieser Internetseite (oder im Chat) auch Kinder aufhalten. Viele Täter, die rechtswidriges Material posten, tun dies regelmäßig, und sind möglicherweise sogar schon vorbestraft – anhand der Gleichgültigkeit bezüglich der moralischen Wertevorstellung anderer Menschen lässt sich dies vermuten.

Viele Internetnutzer sind gewissem Sinne auch extrovertiert genug, um Usern in anderen Seiten zu zeigen, wie toll sie Dateien klauen können, und so tun können, als wäre es das eigene Material, die Anerkennung Anderer ist der Hintergrund. Pornos beispielsweise werden geklaut und im Titel auf die angebliche Ex-Freundin (im Englischen “Ex-GF“, Ex-Girlfriend, also Ex-Freundin) gemünzt oder auf sonstige Personen, die sie in der Phantasie der Uploader (zu Deutsch: “Hochlader“) sein sollen.
Aufgrund des stetigen Datenklau und aufgrund der Zeigefreudigkeit mancher Internetnutzer ist es heutzutage kein Problem mehr, ohne Altersangabe an Videos zu gelangen, in denen beleidigt, diffamiert, geschlagen, verprügelt, vergewaltigt geschnitten, gestochen oder auch enthauptet oder sonst wie getötet wird, und das alles unzensiert. Derartige Videos werden meist in ärmeren Regionen der Erde hochgeladen (uploadet), und das nicht nur von Betroffenen und von Augenzeugen, die die Betroffenen kennen, sondern auch von unbekannten Schaulustigen, und je nach Land oder Kontinent manchmal sogar von Rettungshelfern, von Ärzten und von Polizeibeamten. Und in vielen dieser Seiten sind dann auch noch pornographische Inhalte vertreten. Wie gesagt: andere Länder, andere Sitten.
Ist es moralisch vertretbar, dass auch labile Menschen auf solche Materialien Zugriff haben? Selbstverständlich lässt sich aus der IP-Adresse nicht herauslesen, ob der Internetseitenbesucher labil ist, soweit sind wir dann doch noch nicht. Heutzutage ist aber (behaupte ich) jedes zehnjährige Kind in der Lage, im Suchfenster einer Internetseite vier Buchstaben, nämlich aneinandergereiht “p“, “o“, “r“ und “n“ einzugeben, und gelangt dann unter anderem zu genannten Seiten.
“Ach, ist das furchtbar…!“, heißt es, wenn Nachrichten mal wieder darüber berichten, dass eine Frau in unserem Land von mehreren Männern vergewaltigt worden ist oder wenn eine Gruppe Jugendlicher eine gleichaltrige Person an ein abgelegenes Fleckchen Erde gelockt und gemeinsam mit Tritten und Schlägen misshandelt haben, obwohl die geschädigte Person am Boden liegt und sich längst nicht mehr wehren kann. Könnte es zwischen der abnehmenden Moral und der abnehmenden Hemmschwelle der heutigen Gesellschaft und den genannten Dateien eine Art Zusammenhang geben? Wie wäre es denn mit einer Art Teil- bzw. Mitschuld? Wieso kommt man nicht von selber darauf, dass man Derartiges wie obige Straftaten nicht nachahmen sollte bzw. wieso ist es anscheinend “cool“, sich mit fremden Federn zu schmücken? Stimmt: es hat niemand gesagt, dass man es nachahmen soll, es hat aber auch niemand gesagt, dass man es nicht nachahmen soll – darauf muss man erst mal kommen…!

Bei all der Digitalisierung und Vernetzung der eingangs erwähnten Kommunikationsmittel, und auch bei all der Schnelllebigkeit, darf es doch wohl noch erlaubt sein, sich selbst zwischendurch zu hinterfragen und dabei auch mal über den eigenen Tellerrand zu schauen?! Interessant wären da zum Beispiel auch Fragen wie “Wie viel Transparenz muss sein, und wie viel Transparenz sollte sein?“ Sicher schwer zu beantworten, denn auch das sieht jeder Mensch anders – Sicherheit ist ein Gefühl, und kein Gegenstand.
Der aus Köln stammende Comic-Zeichner Martin Perscheid verarbeitet gesellschaftliche Themen auf ironische Art, auch die Digitalisierung und die Vernetzung unserer Elektronik. In einem seiner Bilder sitzt z.B. eine Frau auf dem Klo und fragt Google “Okay, Google. Wo ist hier das Toilettenpapier?“ In einem anderen seiner Bilder sitzen zwei mit Puppen spielenden Mädchen auf einer Couch, das eine Mädchen zum anderen “Meine `Hello-Barbie` hat gesagt, wir sollen uns ausziehen.“ Betrachtet man dieses Bild genauer, sieht man rechts im Bild Mann hinter einem Baum stehen, der mit seinem Smartphone in der Hand in Richtung der beiden Mädchen lächelt.
Dieses Bild ist nicht im Geringsten verwerflich, das ist auch nicht meine Aussage, sondern es zeigt uns auf sarkastische Weise unser Verhalten auf, unsere Gedankenlosigkeit. Manche von uns sind gleich in mehreren sozialen Netzwerken und haben gleich mehrere Messenger-Dienste auf dem Handy installiert. Und dann beschwert man sich über all den Stress, hinterfragt aber nicht den Grund? Könnte mangelnde (Selbst-)Reflexion die Ursache sein? Und was vermag wohl der Grund dafür sein, dass viele Menschen die Sensationslust walten lassen anstatt Zivilcourage zu zeigen – sofern Zivilcourage nicht gerade als Trend definiert wurde?

Solange von den Verantwortlichen nicht mindestens ausreichend kontrolliert wird, dürfte es schwer sein, dass Internetnutzer mit psychopathischer Veranlagung ihre “Opfer“ (mir persönlich gefallen die Begriffe “Geschädigte“ oder “Betroffene“ besser) auch im Internet ausspähen.
Zu wenig Transparenz ist nicht gut, denn vor der Deeskalation sollten die Prävention, also eine Form der Offenheit, gestellt werden, um erst gar nicht deeskalieren zu müssen – zu viel Transparenz aber ist im Sinne von „Wer sich öffnet, macht sich angreifbar“ nicht gesund. Die Frage, ob es nicht etwa rechtliche Pforten zur großen, weiten Datenautobahn geben sollte, ist mit Sicherheit schwer zu beantworten, denn egal welche Regelung auch immer: diese gelte dann für alle, also wäre sicher immer jemand unter den Betroffenen, der meckert, hundert Prozent gibt es nämlich nur in der Mathematik.

Lesen Sie dazu gerne weiterführend meinen Beitrag „Netz des Grauens„.in dem es um sexuelle Gewalt an Frauen und an Kindern bor- und während des Internets geht, desweiteren um Täterprpfile und um mögliche Präventionsmaßnahmen.

Zu diesem Beitrag hat mich der Artikel “Instagram hat ein Problem mit nackten Kindern und alten Männern“ inspiriert. Darin geht es um mangelnde Verantwortung der Verantwortlichen und um verantwortungsloses Verhalten von Internetnutzern.

Im Beitrag “Rechtsinformation zur Kinderpornographie“ gibt ein Rechtsanwalt Ratschläge, wie man sich bestmöglich verhält, nachdem man im Netz verbotenem Material begegnet ist.

In den Seiten von www.polizei.de findet man nach Klick auf das jeweilige Bundesland auch die für den eigenen Wohnort zuständige Polizeidienststelle.

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